Wohnraummiete in Ungarn: Schriftform erforderlich
In Ungarn bedarf ein Wohnraummietvertrag nach § 2 Absatz 5 des Gesetzes LXXVIII von 1993 zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Die direkte Vermietung und die Untervermietung durch einen bestehenden Mieter sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse; bei Untervermietung sind die besonderen Regeln und die Zustimmung des Vermieters zu prüfen. Diese Checkliste bezieht sich auf Ungarn, nicht auf deutsches Mietrecht.
Parteien und Mietobjekt bestimmen
Erfasse die notwendigen Angaben, den Mietzeitraum und den Übergabetag. Eigentum und Vertretung müssen insbesondere bei mehreren Parteien klar sein.
- Vertragsparteien und Vertretung.
- Mietobjekt, Ausstattung und Nutzung.
- Dauer, Übergabe und Kontakt.
Miete, Kaution und Nebenkosten trennen
Betrag, Währung, Fälligkeit und Zahlungsart sollten eindeutig sein. Führe die Kaution getrennt. Beschreibe, ob Nebenkosten nach Verbrauch oder pauschal abgerechnet werden.
Den tatsächlichen Zustand dokumentieren
Inventar, Zustandsbeschreibung, Zählerstände, Schlüssel und Fotos helfen bei Übergabe und Rückgabe. Der Assistent kann aus unterstützten Vorlagen einen Entwurf erstellen. Endfassung, Unterschrift und Rechtsprüfung bleiben gesonderte Aufgaben.
Verwendung der Kaution und Schlussabrechnung
Haltet fest, welche Ansprüche die Kaution sichert, wie Abzüge belegt werden und wann der Rest abgerechnet wird. Behandelt sie nicht automatisch als letzte Monatsmiete. Gleicht beim Auszug offene Forderungen, Zustand, noch fehlende Versorgerrechnungen und bereits erstattete Beträge getrennt ab. Die Rechtsgrundlage jedes Abzugs ist anhand des Vertrags und des anwendbaren Rechts zu prüfen.